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AGB

Zu den Klub100 AGB

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der PP Sport Management GmbH, Peilsteinerstraße 1, 5020 Salzburg, Österreich, Eingang Erdgeschoss, gelten für alle von PP Sport Management GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB und die aktuelle Preisliste/Mediadaten von PP Sport Management GmbH wie auf der Website einsehbar. Abweichende, entgegenstehend oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PP Sport Management GmbH stimmt ihrer Geltung schriftlich und ausdrücklich zu.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Auftraggebers, selbst wenn deren Geltung nicht nochmals ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wird. Auftraggeber sind Kunden, Sponsoren, Abonnenten, Inserenten und sonstige Vertragspartner.

 2. Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote von PP Sport Management GmbH sind freibleibend.
  2. Der Auftraggeber hat alle Aufträge zu Werbeeinschaltungen und sonstige Aufträge („Aufträge“) schriftlich oder per E-Mail zu erteilen. PP Sport Management GmbH hat die Aufträge schriftlich oder per E-Mail anzunehmen. Dieses Formerfordernis gilt auch für eine Vereinbarung über ein Abgehen von der hier festgelegten Form.
  3. PP Sport Management GmbH erbringt ausschließlich die im Auftrag angeführten Leistungen. Erweiterungen müssen in der in Absatz 2. / II. festgelegten Form vereinbart werden.
  4. Soweit Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. PP Sport Management GmbH ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

3. Werbeeinschaltungen

  1. PP Sport Management GmbH hat Werbeeinschaltungen des Auftraggebers, die in einem Medium von PP Sport Management GmbH zu veröffentlichen sind, auf den vereinbarten Werbeplätzen zu den vereinbarten Schaltzeiträumen zu platzieren.
  2. Unter „Werbeeinschaltungen“ ist jede Form von Werbung zu verstehen, die in einem Medium veröffentlicht werden kann. Die Werbeeinschaltungen des Auftraggebers müssen dem geltenden Recht entsprechen und dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber hat für eine dem Gesetz entsprechende Herstellerbezeichnung (Copyright) zu sorgen, wenn die Werbeeinschaltung Lichtbilder enthält.
  3. Der Auftraggeber hat PP Sport Management GmbH alle zur Veröffentlichung der Werbeeinschaltung erforderlichen Daten zeitgerecht vor der vereinbarten Veröffentlichung bei PP Sport Management GmbH zur Verfügung zu stellen.
  4. Wenn zur Veröffentlichung eine Anpassung dieser Daten notwendig sind, kann PP Sport Management GmbH entweder die Anpassung vom Auftraggeber verlangen oder die Anpassung selbst auf Kosten des Auftraggebers vornehmen.
  5. Der Auftraggeber hat eine Werbeeinschaltung als solche zu kennzeichnen, wenn eine Kennzeichnung gesetzlich erforderlich ist. In allen anderen Fällen ist PP Sport Management GmbH zur Kennzeichnung berechtigt, wenn PP Sport Management GmbH die Kennzeichnung aufgrund der Gestaltung der Werbeeinschaltung oder des Werbeumfeldes für erforderlich erachtet.
  6. PP Sport Management GmbH hat, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart abweichender Vereinbarung bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes der Werbeeinschaltung freie Gestaltungsmöglichkeiten.
  7. PP Sport Management GmbH hat die zur Verfügung gestellten Daten einer Werbeeinschaltung drei Monate lang aufzubewahren.
  8. Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte seiner Werbeeinschaltung nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige geltende Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikalpolitische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthält, sowie nicht in Persönlichkeitsrechte Dritter eingreift.

4. Entgelt

  1. Das Entgelt ergibt sich aus der im Internet im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichten Preisliste/Mediadaten. Die angegeben Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Steuern und Abgaben.
  2. Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein.
  3. PP Sport Management GmbH kann Vorauszahlungen oder ein Deposit verlangen. In diesem Fall wird der Auftrag des Auftraggebers nicht erfüllt, bevor die Vorauszahlung oder das Deposit bei PP Sport Management GmbH eingegangen ist.
  4. PP Sport Management GmbH hat bei Zahlungsverzug oder Stundung Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen und die Einbringungskosten.
  5. PP Sport Management GmbH kann – unabhängig von der bestehenden Vereinbarung – die vollständige Bezahlung des Auftrages im Voraus verlangen, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen oder wenn der Auftraggeber sonst mit einer Zahlung in Verzug gerät.

5. Rücktritt

  1. PP Sport Management GmbH kann von einem Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zurücktreten. Bei einem Rücktritt hat PP Sport Management GmbH bereits erhaltenes Entgelt zurückzuzahlen. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
  2. Der Rücktritt hat in allen Fällen schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
  3. Der abgeschlossene Vertrag bleibt für angemessene Zeit aufrecht, wenn dessen Erfüllung durch höhere Gewalt ganz oder teilweise verhindert wird.

6. Gewährleistung

  1. PP Sport Management GmbH leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Leistungen entsprechen.
  2. Der Auftraggeber hat PP Sport Management GmbH allfällige Mängel innerhalb einer Woche ab Erfüllung des Auftrages anzuzeigen, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des §1 Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) ist. Diese Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Anzeige rechtzeitig absendet.

7. Schadensersatz

  1. PP Sport Management GmbH haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten und nur für durch Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden.
  2. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen PP Sport Management GmbH beträgt 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
  3. PP Sport Management GmbH haftet nicht für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer Vertragsverletzung. PP Sport Management GmbH haftet auch nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien.
  4. PP Sport Management GmbH haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (zB. Arbeitskampf, Beschlagnahme, und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen und Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern).
  5. PP Sport Management GmbH haftet nur für eigene, auf der Website von PP Sport Management GmbH veröffentlichte Inhalte. PP Sport Management GmbH haftet nicht für die Inhalte anderer Websites, zu denen Links auf der Website von PP Sport Management GmbH führen. Wenn PP Sport Management GmbH vom rechtswidrigen Inhalt einer Website erfährt, wird PP Sport Management GmbH den dahin führenden Link unverzüglich entfernen.

8. Datenschutz

  1. Der Auftrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln

9. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von PP Sport Management GmbH.
  2. Es gilt österreichisches Recht.
  3. Der Auftraggeber und PP Sport Management GmbH werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einvernehmlich beizulegen. Sollte keine einvernehmliche Streitbeilegung zustande kommen, ist zur Entscheidung über alle sich aus dem jeweiligen Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am von PP Sport Management GmbH örtlich zuständig.

Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach folgenden Maßgaben zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PP Sport Management GmbH, Peilsteinerstraße 1, 5020 Salzburg, Österreich, +43662831099, office@sportbusinessmagazin.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: PP Sport Management GmbH, Peilsteinerstraße 1, 5020 Salzburg, Österreich, +43662831099, office@sportbusinessmagazin.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den mit mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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_____________________________________________

 

Bestellt am (*): _______________                          erhalten am (*): ______________

 

Name des/der Verbraucher(s):       __________________________________________

 

Anschrift des/der Verbraucher(s):   __________________________________________

 

_____________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum: __________________

______________
(*) Unzutreffendes streichen.

Klub100 AGB


1. Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft eines Unternehmens im B2B-Netzwerk „Klub 100“ – eine Initiative der Sport Business Gruppe.
Die Mitgliedschaft setzt sich zusammen aus dem Titel „Klub-100-Mitglied“ sowie im Anmeldeformular definierter Dienstleistungen der PP Sport Management GmbH.

2. Definition
Die PP Sport Management GmbH, tritt aktuell als Rechteinhaber auf und kann Leistungen übertragen.
Der Partner hat das Recht, Leistungen der PP zu nutzen. Ziel aller Nebenleistungen ist es, die Funktionsweise der PP und die Interessen der Mitglieder zu fördern. Die Nebenleistungen sind auf dem Anmeldeformular konkret beschrieben.

3. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Anmeldeformular genannten Datum (Beginn der Vertragslaufzeit – jeweils per 1. oder 15. des Monats).
Der Vertrag ist für die im Vertrag genannte Dauer abgeschlossen und verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens drei Monate vorher eine schriftliche Kündigung erhalten hat.
Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn eine der Vertragsparteien trotz Abmahnung wiederholt gegen die Bestimmungen des Vertrages verstößt oder durch ihr Geschäftsgebaren dem Ansehen der PP oder ihrer Mitglieder schadet.

4. Jahresgebühr
Für die Klub-100-Mitgliedschaft zahlt das Partnerunternehmen eine jährliche Gebühr entsprechend der jeweiligen Preisliste.
Die Jahresgebühr wird am im Anmeldeformular aufgeführten Tag (Beginn der Vertragslaufzeit) jedes Mitgliedschaftsjahres fällig.
Kommt der Partner binnen 30 Tagen seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird er auf ihre Kosten schriftlich aufgefordert, binnen 14 Tagen nach Absendung der Mahnung Zahlung zu leisten. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, ruht die Mitgliedschaft vom Ablauf der Mahnfrist an bis zur vollständigen Zahlung der Gebühr und Folgekosten.

5. Recht und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder der PP haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Im Falle von Uneinigkeiten gilt die Entscheidung des Vereinsvorstandes. Der Vorstand hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn eine Schädigung durch das Mitglied eintreten kann.
Das auf diese Weise disziplinierte Mitglied hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Jahresgebühr.

6. Auseinandersetzung bei Beendigung der Mitgliedschaft
Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat der Partner jegliche Verwendung des Titels > „Klub-100-Mitglied“ zu unterlassen.
Verstößt der ehemalige Partner dagegen, so wird er schadensersatzpflichtig gegenüber der PP.

7. Vorbehalte
Die PP behält sich das Recht vor, den Vertrag während der Vertragslaufzeit anzupassen, sofern dies erforderlich ist.
Die PP kann zu jeder Zeit, Teile oder die gesamten Rechte aus dieser Vereinbarung an einen anderen Rechtsträger wie Verein, juristische Person o.ä.m. übertragen.

8. Schlussbestimmungen
Alle Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich geltend zu machen. Abweichende oder ergänzende Abmachungen bedürfen der Schriftlichkeit. Maßgebend ist ausschließlich österreichisches Recht.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg. Es bleibt der PP vorbehalten, ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Vertragspartner seinen Sitz hat.

10. Leistungen und Bestimmungen zu den im Rahmen der Klub-100-Mitgliedschaft enthaltenen Veranstaltungen:
Mit Zahlung der vereinbarten Mitgliedsgebühr, entsteht ein Anspruch auf die Leistungen der in den Mediadaten angeführten Benefits.
Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich im Rahmen der DSGVO zu, dass seine Adresse für einschlägige branchenbezogene Werbung verwendet werden darf.

Geltungsbereich
Für Verträge über die Teilnahme an den Veranstaltungen der PP Sport Management GmbH gelten die vereinbarten Konditionen sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Teilnehmers. Ein Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer schriftlich bestätigt hat.

Anmeldebedingungen
Registrierungen zu den Veranstaltungen der PP Sport Management GmbH, werden nur mit den vorgegebenen Anmeldeformularen (entweder schriftlich oder via Homepage Anmeldung bzw. Ticketplattform) akzeptiert. Nach Eingang Ihrer Registrierung erhalten Sie entweder per E-Mail oder postalisch eine Rechnung. Nach Eingang des Betrages auf unser Konto senden wir Ihnen die Teilnahmebestätigung zu. Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung zu der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu widerrufen.

Absagen von Veranstaltungen
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen Gründen – zum Beispiel wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen internen Gründen – abzusagen. In diesem Fall erstattet der Veranstalter den bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Änderungen im Veranstaltungsverlauf
Kann ein Vortragender wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen.
Vertretbare Abweichungen von angekündigten Programmen bzw. der Wechsel von Referenten bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Schadenersatz.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge der Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern die Umstände dies notwendig machen.

Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
Der Teilnehmer anerkennt das Urheberrecht der Vortragenden an den von diesem erstellten Werken (Präsentationsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Teilnehmer bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Vortragenden. Die Teilnehmer sind nicht befugt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form einschließlich der zugehörigen Dokumentation.
Mit der Buchung der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer, Aussteller oder Partner damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen für Medien und Werbemaßnahmen des Veranstalters jederzeit, unentgeltlich und auf unbestimmte Dauer verwendet werden können.

Haftung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlungen sind gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen, soweit nicht grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Veranstalter haftet nicht für die ver- und übervermittelten Informationen, und zwar weder für deren Richtigkeit und Vollständigkeit noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder die Übermittlung der Informationen rechts- oder sittenwidrig ist.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Klauseln treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand ist Salzburg vereinbart.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz des Veranstalters. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, vom Veranstalter via E-Mail und Mobilfunk über Neuigkeiten und wichtige Veranstaltungen informiert zu werden.

Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass am Veranstaltungsort Fotos und Videos gemacht werden, die zur Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden können.

Nutzungsbedingungen, Gewährleistung, Haftung
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